Anlage: 1 - 6
Keine strukturellen Veränderungen gegenüber dem GFG 2013; Aktualisierung der Grunddaten auf Basis der Jahresrechnungsstatistik 2009, Berücksichtigung der auf den fortgeschriebenen Zensusdaten basierenden Einwohnerzahlen zum Stichtag 31.12.2012;
Beteiligung der Kommunen mit unverändert 23 % (Verbundsatz) am Landesanteil der Gemeinschaftssteuern - darin enthalten ist ein Verbundsatzanteil von 1,17 % als pauschaler Belastungsausgleich für die kommunale Einheitslastenbeteiligung - sowie an vier Siebteln der Einnahmen des Landes aus der Grunderwerbsteuer in Höhe des Verbundsatzes;
Rund 9,38 Mrd. EUR (+ 8,3 % gegenüber 2013) als verteilbare Finanzausgleichsmasse, Aufteilung auf Schlüsselzuweisungen (rund 85 %), Bedarfszuweisungen, Investitionspauschalen - abzüglich der kommunalen Beteiligung an den Zins- und Tilgungsleistungen nach dem Zukunftsinvestitions- und Tilgungsfondsgesetz - und zweckgebundene Sonderpauschalen (Schulpauschale / Bildungspauschale und Sportpauschale);
Gliederung des Gesetzes: Teil 1 - Grundlagen, Teil 2 - Steuerverbund, Teil 3 - Zuweisungen außerhalb des Steuerverbundes, Teil 4 - Umlagegrundlagen, Umlagen, Teil 5 - Gemeinsame Vorschriften und Verfahren, Teil 6 - Inkrafttreten;
Anlagen: 1) Ableitung der Finanzausgleichsmasse 2014, 2) Hauptansatzstaffel, 3) Bevölkerung in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen zum Stichtag 31. Dezember 2012, 4) Kurortehilfe 2014, 5) Abwassergebührenhilfe 2014, 6) Gaststreitkräftestationierungshilfe 2014
Systematik: Kommunale Angelegenheiten * Finanzausgleich
Schlagworte: Gemeindefinanzierungsgesetz 2014 * Gemeindefinanzen * Kommunaler Finanzausgleich * Kommunaler Haushalt * Steuerverbund * Steuerverteilung * Kreisumlage * Finanzzuweisung * Schlüsselzuweisung * Bedarfszuweisung * Investitionspauschale * Öffentliche Schulden * Einwohnerzahl